AntragfertigWohngeld verständlich vorbereiten

Kann ich als Studentin oder Student Wohngeld bekommen?

Für Studierende hängt Wohngeld insbesondere davon ab, ob dem gesamten wohngeldrechtlichen Haushalt Ausbildungsförderung dem Grunde nach zusteht. Eine BAföG-Ablehnung wegen zu hohen Einkommens bedeutet daher nicht automatisch, dass Wohngeld möglich ist. Für bestimmte Haushaltskonstellationen und ausschließlich darlehensweise gewährte Förderung enthält das Gesetz Besonderheiten.

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Den Grund der BAföG-Entscheidung lesen

Bei Ausbildungsförderung sind die grundsätzliche Förderungsberechtigung und die berechnete Auszahlung zu unterscheiden. Wer wegen der Einkommensberechnung keine Auszahlung erhält, kann dennoch dem Grunde nach förderungsberechtigt sein. Für die Wohngeldprüfung reicht deshalb die Aussage, dass kein BAföG auf dem Konto eingeht, nicht aus.

Lesen Sie die Begründung Ihres Bescheids vollständig und bewahren Sie die zugehörigen Berechnungsseiten auf. Notieren Sie, ob es um die Ausbildung selbst, persönliche Fördervoraussetzungen oder die finanzielle Berechnung geht. Wenn die Einordnung unklar ist, kann das zuständige Förderungsamt erläutern, worauf seine Entscheidung beruht. Treffen Sie die Zuordnung nicht allein anhand einer Überschrift im Bescheid.

Den Haushalt statt nur den Studierendenstatus betrachten

Die Ausschlussregel zur Ausbildungsförderung bezieht sich darauf, ob allen Haushaltsmitgliedern die genannten Förderleistungen dem Grunde nach zustehen. Die Situation kann daher anders liegen, wenn weitere zu berücksichtigende Personen zum Haushalt gehören. Eine studentische Wohngemeinschaft und ein Haushalt mit Kind dürfen dabei nicht ohne Prüfung gleichgesetzt werden.

Beschreiben Sie, mit wem Sie zusammenwohnen und auf welcher Grundlage Sie die Wohnung nutzen. Eine eigene Mietzahlung oder ein eigenes Zimmer entscheidet für sich genommen noch nicht über die wohngeldrechtliche Haushaltszuordnung. Halten Sie Mietvertrag, Angaben zur Ausbildung und vorhandene Förderbescheide bereit. Die Behörde benötigt die konkrete Konstellation, keine allgemeine Bezeichnung wie Studentenwohnung.

Die Förderungsart und Einnahmen dokumentieren

Das Gesetz unterscheidet auch danach, ob bestimmte Ausbildungsleistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden. Ein Darlehensanteil innerhalb einer anders zusammengesetzten Förderung ist damit nicht automatisch gleichzusetzen. Maßgeblich ist die tatsächliche Ausgestaltung, wie sie sich aus dem Förderbescheid ergibt.

Listen Sie daneben die vorhandenen Einnahmen nachvollziehbar auf, etwa Beschäftigung, Unterstützung oder andere Zahlungen, ohne ihre wohngeldrechtliche Bewertung vorwegzunehmen. Ein pauschaler Einkommenswert für alle Studierenden würde die unterschiedlichen Förderungs- und Haushaltskonstellationen nicht abbilden. Für Ihre Unterlagen ist besonders wichtig, Einnahmen einer Person und einem Zeitraum zuordnen zu können. Schwankende Zahlungen sollten nicht durch einen frei geschätzten festen Betrag ersetzt werden.

Eine Anfrage mit den passenden Unterlagen vorbereiten

Stellen Sie Ihre Frage an die Wohngeldstelle so konkret wie möglich: Welche Ausbildung besuchen Sie, welche Förderentscheidung liegt vor und mit wem wohnen Sie zusammen? Fügen Sie die Unterlagen hinzu, die diese Angaben belegen. Eine ablehnende BAföG-Entscheidung sollte mit ihrer Begründung erkennbar sein, nicht nur als isolierte letzte Seite.

Antragfertig kann anschließend beim Ordnen der Angaben für einen Wohngeldantrag helfen. Die Ausfüllhilfe bestätigt keine Ausnahme vom Ausbildungsausschluss. Wenn die Wohngeldstelle weitere Erläuterungen zum Studium oder zur Förderung benötigt, ergänzen Sie diese im vorgesehenen Verfahren. So bleiben die Antragsvorbereitung und die eigentliche Entscheidung über die gesetzlichen Voraussetzungen klar voneinander getrennt.

Fragen zum Thema

Reicht ein BAföG-Ablehnungsbescheid als Nachweis für Wohngeld?

Der Bescheid kann für die Prüfung wichtig sein, begründet aber allein keinen Wohngeldanspruch. Entscheidend sind der Ablehnungsgrund, die Haushaltskonstellation und die übrigen Voraussetzungen.

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Quellen und weiterführende Informationen